Sie schildern kurz was passiert ist und wir beraten sie über das weitere Vorgehen.
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Ein Braun-Gutachter kommt zum Standort Ihres beschädigten Fahrzeugs. Alternativ kommen Sie mit Ihrem Fahrzeug zu einem unserer Standorte in Stockach oder Villingen-Schwenningen.
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Wir begutachten Ihr beschädigtes Fahrzeug.
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Sie erhalten das Gutachten von uns als PDF.
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Mit dem Gutachten fordern Sie die festgelegte Schadenssumme bei der gegnerischen Versicherung ein.
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Sie entscheiden, ob, wie und wo Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen.
Für Autohäuser & Werkstätten
Minderwertgutachten & Kostenvoranschläge
»Als Geschädigter bei Haftpflichtschäden steht Ihnen ein Gutachten zu, dass die gegnerische Versicherung bezahlt.«
Ohne Gutachten
Das Prognose- und Werkstattrisiko liegt beim Autohaus. Die Mehrkosten sind vom Autohaus zu tragen. Diese können nur in Ausnahmefällen auf den Kunden übertragen werden.
Mit Gutachten oder KV durch Braun
Das Prognose- und Werkstattrisiko wird von der Werkstatt auf die Versicherung des Schädigers übertragen. Die Mehrkosten sind von der Versicherung des Schädigers zu tragen. In Ausnahmefällen tragen wir als Gutachter das Prognoserisiko.