KFZ-Gutachten bei Unfallschäden im Haftpflichtfall
Standardisierte Bewertungen, schnelle Auszahlungen und die Übernahme des Prognoserisikos sorgen für mehr Planungssicherheit, Liquidität und Entlastung für Ihr Autohaus.
Vorteile eines KFZ-Gutachtens für den Geschädigten (Haftpflichtschaden):
Der Geschädigte hat Anspruch auf ein Kfz-Gutachten.
Der Geschädigte kann den Gutachter frei wählen.
Die Kosten für das Gutachten übernimmt die Versicherung des Unfallverursachers.
Die Abrechnung des Gutachtens erfolgt durch die Tabelle des BVSK.